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Mitgliedschaft
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Herrgottskanoniere Luzem wurde im Jahre 1580 erneuert. Sie hat den Zweck, die Verehrung Jesu Christi im Altarssakrament zu fördern, insbesondere durch die Verherrlichung des Fronleichnamsfestes (Art. l der Statuten). |
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In die Bruderschaft können Katholiken beiderlei Geschlechts aufgenommen werden.
Die Bruderschaft besteht aus zwei Abteilungen:
1. Abteilung: Militärdienstpflichtige der Artillerie, des Train und der Sanitätstruppen
2. Abteilung: Alle anderen Mitglieder (Passivmitgliedschaft).
Die Aufnahme der Mitglieder der 1. Abteilung erfolgt am Jahresbot vor Fronleichnam. Die Mitglieder der 2. Abteilung werden am Titulargottesdienst am Sonntag nach Fronleichnam aufgenommen.
Das
Aufnahmegesuch
ist bis Christi Himmelfahrt des
Aufnahmejahres
an den Kommandanten der Bruderschaft zu richten.
Der Vorstand unterzieht Aufnahmegesuche von Bewerbern für die 1. Abteilung einer Vorprüfung.
Wer in die Bruderschaft aufgenommen wird, erhält die Mitgliedschaftsurkunde und die Festschrift „Die Herrgottskanoniere von Luzern".
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt zur Zeit CHF 25.-. Das Bot legt jährlich einen Mitgliederbeitrag in der Höhe von max. CHF 40.- fest. Im
Aufnahmejahr
ist der Mitgliederbeitrag durch die Aufnahmegebühr abgegolten. Mitglieder der 2. Abteilung bezahlen in der Regel keine jährlichen Mitgliederbeiträge. Ausnahmen bestimmt das Bot. |
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