Geschütze
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Geschütze

Mindestens seit 1678 wurden für das Fronleichnamsschiessen auf dem Gütsch sowohl die Kanonen als auch das Pulver durch die hohe Landesregierung zur Verfügung gestellt. Da man sich - vor allem nach dem neuen Reglement von 1830 - gegenüber den hohen Herren darüber ausweisen konnte, dass bei den Auszügen auf strenge militärische Disziplin geachtet wurde und nur ausgebildete Artilleristen die Kanonen bedienten, hatte man auch nie irgendwelche Schwierigkeiten, das Material zu bekommen.
 
Doch im Laufe der Dreissigerjahre wurde die Regierung immer zurückhaltender.
 
Am 9. Juni 1841 gelangte man an den Kleinen Rat des Kantons Luzern mit der Bitte, wieder schweres Geschütz den Herrgottskanonieren zur Verfügung zu stellen. Die eingehende Bittstellung endete mit den "Worten: Hochgestellte Herren, seien Sie überzeugt, dass diese Bitte einzig im religiösen Gefühl ihren Ursprung hat und welches eine hohe Regierung an ihren Mitbürgern gewiss schätzen wird und die Pendenten sehen daher auch gütlicher Entsprechung entgegen. Gott der Allmächtige möge diesen Wunsch als kleine Erkenntlichkeit für die Hilf und Gnade für das Werk der guten Sache in unserer verhängnisvollen Lage der Zeit in Güte aufnehme." Dieser Bittstellung wurde noch mit einem Schreiben des Stadtrates nachgedoppelt, so dass der Regierungsrat die Militärkommission anwies, "dass zur Erhöhung der Feierlichkeiten das grobe Geschütz an die Bruderschaft abgegeben werde."
 
Anlässlich des Fronleichnamsschiessen von 1853 wurde ein Geschütz "gänzlich verdorben und zwei andere mehr oder weniger beschädigt..", wie an einem ausserordentlichen Bot vom 17. April 1854 festgestellt werden musste. Dass man dafür dem Militärdepartement eine Entschädigung von Fr. 500.00 leisten musste, dürfte die Anwesenden stark geschmerzt haben.
1871 liess die Regierung mitteilen, dass dieses Jahr die Kanonen zum letzten Mal der Bruderschaft ausgeliehen werden könnten, weil sämtliche glatten Geschütze zum Umgiessen an die Eidgenossenschaft abgeliefert werden müssten.
 
Die Bruderschaft bestellte sofort eine Kommission Eine erfolgreiche Geldsammlung in der ganzen Stadt erlaubte es dann der Bruderschaft, bei der Firma Rüetschi, Kanonen und Glockengiesserei in Aarau, drei bronzene Kanonen mit einem Kaliber von 11 cm zu bestellen. Bronzene Kanonen hatte man den eisernen vorgezogen wegen ihrer Dauerhaftigkeit und Sicherheit, dem bleibenden Wert des Materials und weil ihr Äusseres schöner wirke. Die Beschaffung der Kanonen war dann aber doch komplizierter als anfänglich angenommen: So wurden die Geschütze zu spät geliefert und stimmten im Kaliber nicht. Auch die äussere Vollendung war mangelhaft, und an einigen Stellen fand man sogar poröse Stellen. Da sie aber die Schiessprobe auf der Allmend ausgezeichnet bestanden und man wegen der verschiedenen Mängel noch eine Preisreduktion einhandelte, war man schliesslich mit dem Kauf doch befriedigt.
 
1896 stellte man fest, dass zwei Geschützrohre defekt waren und nicht mehr ohne Gefährdung der Bedienungsmannschaft benutzt werden konnte. Wiederum setzte man eine Kommission ein, der es gelang, im Zeughaus Schwyz umgeänderte 12 cm-Bronzerohre zu erwerben. Die alten Kanonen konnten der Maschinenfabrik Th. Bell & Cie. in Kriens zu einem interessanten Preis als Altmetall verkauft werden. Der Restbetrag konnte wiederum durch eine Geldsammlung in der Stadt aufgebracht werden. Bei den neuen Geschützen - es waren nun Hinterlader - konstatierte man eine viel geringere Schallwirkung. Diesen Mangel wusste man jedoch mit größeren Ladungen schnell zu beseitigen. Ein anderer Nachteil der Geschütze war: die Rohre waren unsäglich schwer, jedes etwa 250 kg schwerer als die alten Vorderlader, und so wurden immer mehr Reklamationen laut, und der Ruf nach leichteren Feldgeschützen unüberhörbar.
 
1909 konnte man bei der Eidgenössischen Kriegsmaterialverwaltung die Bronzerohre gegen 8.4 cm Stahl-Ringrohr-Geschütze (Fabr. Schneider-Creusot, Paris) eintauschen und dabei einen beachtlichen Gewinn erzielen. Die neuen Kanonen bewährten sich, dienten sie der Bruderschaft doch bis 1966, und wären auch weiterhin verwendet worden. Doch das Militärdepartement stellte die entsprechende Munition nicht mehr her, nachdem an verschieden Orten zum Teil schwere Unfälle passiert waren. Obwohl man zuerst noch versuchte, die Munition anderweitig zu beziehen, kam man dann doch zur Einsicht, dass die Bedenken des EMD sehr wohl begründet waren, und tauschte die liebgewordenen Stücke gegen 7.5 cm Feldgeschütze ein.
 
Seit 1966 bis in die nächste Zukunft dienen der Bruderschaft die 7.5 cm Feldgeschütze.
 
 
 

Steckbrief des 7.5 cm Feldgeschützes (technische Daten):

   
Bezeichnung: 7.5 cm Kann 03/22 L30
Lizenz:  Krupp
Hersteller: Krupp
Fabrikationsjahr: 1903
Umbau: 1922 (Unterlafette, Geschütz zur Verwendung im Gebirge zerlegbar gemacht, Höhenrichtbereich erhöht)
Gewicht: 1096 kg, mit Schwenkschiene und Erhöhungsböcke 1400 kg
Schwenkbereich: +/- 53 ‰, während des Aktivdienstes 1939 -1945 durch Schwenkschiene ("Bühlerschiene") auf +/- 746‰ erhöht
Höhenbereich: - 175‰ bis + 400‰; mit Erhöhungsböcken
  + 175‰ bis+ 822‰
Rohrlänge: 30 Kaliber (L30) = 2.25 m
Drall: progressiver Rechtsdrall
Verschluss: Keilverschluss mit Leitwelle
Rücklaufbremse: hydraulisch
Vorholmittel: 4 Federn
Rücklauf: konstant, 1.35 m
Feuergeschwindigkeit: 15 Schuss pro Minute (max.)
Transport: Pferdezug (pro Bttr 121 - 134 Reit- und Zugpferde)
Fahrgeschwindigkeit: 10 km/h
   
Geschützprotze: 12 Fächer, in 2 davon Ausrüstungskisten
Caisson: Protze und Hinterwagen mit je 12 Fächern
Bedienungsmannschaft: ursprünglich 5 Mann (Geschützchef zugleich Richter, später Geschützchef und 5 Mann
Einsatzzeit: 1905 - ca. 1947, letzte berittene Bttr. wurde 1954 aufgelöst
Anzahl Geschütze: 72 Batterien à 4 Geschützen
   
Geschosse / Reichweite:  
Munitionsart Zünderart Geschossgewicht kg Anfangsgeschw. m/s Schussdistanz
Stahlgranate DZ // PZ/DZ 6.4 485 8.7 km
Rauchgranate MZ 5.75 503 9.15 km
Rauchspitzgranate MZ 5.95 575 11.8 km
 
PZ=
Perkussionszünder   Zündung, nachdem Geschoss abgebremst und   etwas in den Boden eingedrungen ist.
DZ=
Doppelzünder   Kombination von Zeit- und Perkussionszünder.
MZ=
Momentanzünder   Zündung erfolgt bei Berührung der Bodens.
 
 
 

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© Bruderschaft der Herrgottskanoniere Luzern